Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Genusslandgutscheine


1. Definition:
Der Verein Genussland Marketing Oberösterreich, ZVR-Zahl 379658484 ist Herausgeber der Genusslandgutscheine. Es handelt sich um einen Wertgutschein, der online mit frei gewähltem Wert ausgedruckt wird. Alle Personen, die Inhaber der Genusslandgutscheine sind, haben das Recht, die Leistungen der Mitglieds-Partnerbetriebe zu konsumieren. Die Genusslandgutscheine ermöglichen allen Personen während der gültigen Laufzeit die Inanspruchnahme sämtlicher Leistungen der Mitgliedsbetriebe. Die Mitgliedsbetriebe sind auf www.shop.genussland.at angeführt.

2. Leistungsumfang/Haftungsausschluss:
Sämtliche auf der Website www.shop.genussland.at angeführten Mitgliedsbetriebe haben sich verpflichtet, den Inhabern der Genusslandgutscheine gemäß und unter Berücksichtigung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zeitlich und mengenmäßig ihre Leistungen, zu den üblichen Geschäftszeiten, quantitativ in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Die Inhaber der Genusslandgutscheine nehmen zur Kenntnis, dass sich die Betriebszeiten einiger Partner, vor allem aus witterungs- und saisonbedingten Umständen, nicht mit der gesamten Laufzeit der Genusslandgutscheine decken. Die Inhaber der Genusslandgutscheine nehmen die angegebenen Öffnungszeiten, allfälligen Zugangsbeschränkungen zur Kenntnis. Sie verzichten auf jeglichen Schadenersatz, wenn betriebsbedingt– wegen technischer Störungen oder ohne Verschulden der Mitgliedsbetriebe die Leistungen nicht oder nur teilweise eingelöst werden können. Die Inhaber der Genusslandgutscheine nehmen des Weiteren zur Kenntnis, dass der Verein Genussland Marketing Oberösterreich berechtigt ist, die Vereinbarung mit einzelnen Mitgliedspartnern aus wichtigen Gründen auch während der Laufzeit zu beenden. Es können daraus keine wie immer gearteten Ansprüche geltend gemacht werden.

3. Verwendung, Umtausch:
Die Genusslandgutscheine gelten als Barzahlungsmittel und sind daher von allen Mitgliedspartnern wie Bargeld für alle Leistungen und Konsumationen in dem jeweiligen Betrieb anzunehmen. Auch bei besonderen Verkaufsaktionen, wie Spezialangeboten etc. muss der Genusslandgutschein als Zahlungsmittel entgegen genommen werden.
Für den Käufer gilt: Eine Barablöse der Gutscheine ist nicht möglich. Eine Teileinlösung der Online-Gutscheine ist möglich. Der Inhaber der Genusslandgutscheine ist verpflichtet, beim Einlösen der Leistungen auf Verlangen den gültigen Gutschein vorzuweisen, andernfalls kann ihm die Bezahlung mit dem Genusslandgutschein verweigert werden. Die Genusslandgutscheine können dann nicht verwendet werden, wenn beim Mitgliedspartner aufgrund technischer Schwierigkeiten etc. keine störungsfreie Verbindung zum Genussland- Gutschein Verwaltungssystem besteht Die Genusslandgutscheine sind von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.


4. Bestellung & Gültigkeit:
Die Genusslandgutscheine können online auf www.shop.genussland.at gekauft und ausgedruckt werden. Die Geltungsdauer der Gutscheine ist für den Käufer grundsätzlich für drei Jahre ab dem Ausstellungs- bzw. Verkaufsdatum beschränkt. Laut Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH 28.06.2012, 7Ob 22/12d) sind Gutscheine grundsätzlich 30 Jahre gültig. Die Gutscheine werden daher problemlos verlängert und können auch nach der dreijährigen Gültigkeit bei den Vertragspartnern eingelöst werden. Die Genusslandgutscheine können bei jenen Partnerbetrieben eingelöst werden, die zum Zeitpunkt der Einlösung Partnerbetrieb der Genusslandgutscheine sind. Alle aktuellen Gutscheinpartner finden Sie unter www.genussland.at.

5. Übertragbarkeit/Verlust:
Die Genusslandgutscheine sind Wertgutscheine und übertragbar. Bei Nichtinanspruchnahme der Genusslandgutscheine kann kein Ersatz geleistet werden. Bei Diebstahl oder Verlust der Genusslandgutscheine besteht kein Anspruch auf Ersatz.

6. Missbrauch:
Bei missbräuchlicher Verwendung oder bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung sind die Genusslandgutschein-Partner berechtigt und verpflichtet, die Gutscheine ersatzlos einzubehalten. Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung wird Anzeige erstattet. Der Gutscheininhaber haftet für missbräuchliche Verwendung der Genusslandgutscheine. Die Inhaber der Genusslandgutscheine nehmen zur Kenntnis, dass auf eine ordnungsgemäße Handhabung zu achten ist.

7. Haftungsausschluss:
Die Inhaber der Genusslandgutscheine nehmen zur Kenntnis, dass der Verein Genussland Marketing Oberösterreich lediglich für die Abwicklung zwischen den Gutscheininhabern und den Mitgliedsanbietern zuständig ist. Die Inhaber der Genusslandgutscheine verzichten gegenüber dem Verein auf jeglichen denkbaren Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzanspruch, und zwar unabhängig davon, ob nun dem Mitgliedsbetrieb bei einem Schaden ein Verschulden anzulasten ist oder nicht. Festgehalten wird, dass – sofern es zu einem Haftungsfall kommt – der Verein Genussland Marketing Oberösterreich nicht für einen derartigen Schadensfall haftet, zumal die Mitgliedspartnerbetriebe nicht Gehilfen des Verein Genussland Marketing Oberösterreich sind. Ebenso steht den Inhabern der Genusslandgutscheine gegenüber dem Verein kein Schadenersatz für den Fall zu, dass allfällige Leistungen von den Partnerbetrieben (wie zum Beispiel bei technischen Störungen der Gutschein-App) nicht erfüllt werden.


8. Persönliche Daten, Datenschutz:
Mit der Angabe von persönlichen Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) stimmt der Käufer der Ermittlung, Speicherung und Verarbeitung der im eingesandten Formular bekannt gegebenen Daten zu Zwecken des Marketings und der Werbung ausdrücklich zu. Der Käufer erklärt sich darüber hinaus insbesondere mit der Speicherung seiner Daten ausdrücklich einverstanden.

9. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel:
Für sämtliche Streitigkeiten aus der Verwendung der Genusslandgutscheine bzw. allfällige Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den Verein Genussland Marketing Oberösterreich zuständigen Gerichtes sowie die ausschließliche Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.